Feuer zieht die Blicke des Publikums an und bringt eine unvergleichliche Faszination. 

Wir treten grundsätzlich nicht unter gefährlichen Bedingungen auf, insbesondere…
- in leicht entflammbarer Kleidung
- bei zu kleinem Auftrittsbereich (Richtwert ca. 3×4 m bei einem Spieler)
- auf rutschiger, schiefer oder unebener Spielfläche (z. B. Trittlöcher)
- mit zu geringem Abstand zum Publikum (min. 1,5 m)
- wenn Tiere frei herumlaufen, die nicht auf Feuer trainiert sind
- in unmittelbarer Nähe von leicht brennbaren Gegenständen (Bühnenbereich)
- bei unkontrollierbaren Wetterbedingungen, insbesondere
…im/am Wald ab Waldbrandstufe 2 (vergleichbar international gem. deutschen Recht)
…ab Windstärke 4 (dicke Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben)
 
Wenn nur der geringste Zweifel an einer sicheren Durchführung besteht, werden die Verantwortlichen auf Abhilfe angesprochen, sonst findet der Auftritt nicht statt.
Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der genauen Absprache mit dem Veranstalter (z.B. bei Wind oder auf regennasser Bühne mit reduziertem Programm).  Einschränkungen, die wir nicht zu verantworten haben, und die der Veranstalter nicht abändern kann oder möchte, gehen nicht zu Lasten unserer Gage.

Wir achten auf höchstmögliche Sicherheit und Sauberkeit bei Feuerauftritten.

Nur erprobte Konstruktionen, Materialprüfung vor jeder Verwendung und gereinigtes Pyrofluid garantieren eine sichere und saubere Show. Alle Geräte werden vor einen Auftritt präpariert und ausgeschleudert. Wir spielen keinen Auftritt ohne vorheriges Shake-off.

Wir achten die Natur und schützen durch unser umsichtiges Handeln den Boden und die Gewässer. Während eines Auftritts wird auf der Bühne mit Ausnahme Körperfeuer nicht mit brennbaren Flüssigkeiten hantiert. Im Bühnenbereich befindet sich im Einzelfall nur eine geringe Menge an Fluid und ein wenig Fackelflüssigkeit. Flammschalen sind standsicher und im angemessenen Abstand zum Spielgeschehen sowie zum Publikum zu platzieren (jeweils min. 1m). Alle nicht benötigten brennbaren Flüssigkeiten befinden sich an einem sicheren Platz.

Löschdecke, nasse Tücher und Wasser befinden sich in Griffweite. Deren Bedienung ist von allen Mitgliedern erlernt worden. Die Frage, ob der Veranstalter Feuerlöscher stellt oder der Künstler, wird im Vorfeld geklärt. Wir weisen darauf hin, dass ABC-Pulverlöscher für Personenbrände ungeeignet sind, da das Löschpulver auf der Haut verkrustet um die Flamme zu ersticken und dies zu Sekundärverletzungen führt. 

Wir verwenden keine leicht brennbaren oder explosiven Flüssigkeiten.

Zum Einsatz kommen grunsätzlich Fackelflüssigkeit (Pyrofluid). Diese sind nur brennbar auf Fackeldocht oder im abgebundenen Zustand.

Ausnahmen können andere Showelemente wie Körperfeuer sein. Feuerspucken wird grundsätzlich nur mit Bärlapp-Sporen und Drachenzunge durchgeführt, da die gesundheitlichen Risiken bei der Verwendung von Fluid (Parafinöl) im Mund in keinem Verhältnis zu dem etwas weniger spektakulären Effekt mit Bärlappsporen stehen.

Feuershows indoor werden besonders gründlich vorbereitet.

Neben den allgemeinen Sicherheitsbedingungen erfordern Feuershows im Innenbereich besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört die Besichtigung des Veranstaltungsortes vor der Show.

Es wird geprüft ob Brandmelder und ggf. die Sprinkleranlage abgeschaltet werden können und hierüber wird die Feuerwehr vom Veranstalter rechtzeitig informiert. Es muss eine ausreichende Möglichkeit der Durchlüftung gewährleistet sein.

Die Bühnenhöhe beträgt bei indoor-Feuer grundsätzlich mindestens 4m und alle Gegenstände auf oder über der Bühne müssen schwer entflammbar sowie staubfrei sein. Für die Spielgeräte wird indoor nur hochgereinigtes Toyfluid verwendet, um die Rauchentwicklung zu minimieren.
 
Wir sind versichert und klären über die Rahmenbedingungen vertrauensvoll auf. Alle auftretenden Künstler von Fantasía Orientica haben eine Feuerhaftpflichtversicherung für berufliche Feuerauftritte in Millionenhöhe für Personenschäden und mehreren Hunderttausend Euro für Sachschäden.
Wir informieren vor Vertragsabschluss über diesen Feuerkodex und wirken aktiv auf dessen partnerschaftliche Erfüllung hin. Eine Einweisung in die Notfallmaßnahmen findet in jedem Fall statt.  Bei nicht genehmigten Demonstrationen, zu Auftritten von radikalen Parteien, im Umfeld von gewalttätigen Ausseinandersetzungen oder zur “Erheiterung” anderer illegaler Aktionen stehen wir mit unserer guten Kunst nicht zur Verfügung.
Bei genehmigten Veranstaltungen sprechen wir uns mit den verantwortlichen Sicherheitskräften vor Ort ab, so dass der Einsatz als unterhaltsames Element im Rahmen der Ausübung bürgerlicher Grundrechte verantwortungsvoll und mit Freude möglich ist.