Feuer zieht die Blicke des Publikums an und bringt eine unvergleichliche Faszination.
Wir treten grundsätzlich nicht unter gefährlichen Bedingungen auf, insbesondere…
- in leicht entflammbarer Kleidung
- bei zu kleinem Auftrittsbereich (Richtwert ca. 3×4 m bei einem Spieler)
- auf rutschiger, schiefer oder unebener Spielfläche (z. B. Trittlöcher)
- mit zu geringem Abstand zum Publikum (min. 1,5 m)
- wenn Tiere frei herumlaufen, die nicht auf Feuer trainiert sind
- in unmittelbarer Nähe von leicht brennbaren Gegenständen (Bühnenbereich)
- bei unkontrollierbaren Wetterbedingungen, insbesondere
…im/am Wald ab Waldbrandstufe 2 (vergleichbar international gem. deutschen Recht)
…ab Windstärke 4 (dicke Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben)
Wenn nur der geringste Zweifel an einer sicheren Durchführung
besteht, werden die Verantwortlichen auf Abhilfe angesprochen, sonst
findet der Auftritt nicht statt.
Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der genauen Absprache mit dem
Veranstalter (z.B. bei Wind oder auf regennasser Bühne mit reduziertem
Programm).
Einschränkungen, die wir nicht zu verantworten haben, und die der
Veranstalter nicht abändern kann oder möchte, gehen nicht zu Lasten
unserer Gage.
Wir achten auf höchstmögliche Sicherheit und Sauberkeit bei Feuerauftritten.
Nur erprobte Konstruktionen, Materialprüfung vor jeder Verwendung
und gereinigtes Pyrofluid garantieren eine sichere und saubere Show.
Alle Geräte werden vor einen Auftritt präpariert und
ausgeschleudert. Wir spielen keinen Auftritt ohne vorheriges
Shake-off.
Wir achten die Natur und schützen durch unser umsichtiges Handeln
den Boden und die Gewässer. Während eines Auftritts wird auf der Bühne
mit Ausnahme Körperfeuer nicht mit brennbaren
Flüssigkeiten hantiert. Im Bühnenbereich befindet sich im Einzelfall
nur eine geringe Menge an Fluid und ein wenig Fackelflüssigkeit.
Flammschalen sind standsicher und im angemessenen Abstand zum
Spielgeschehen sowie zum Publikum zu platzieren (jeweils min. 1m).
Alle nicht benötigten brennbaren Flüssigkeiten befinden sich an einem
sicheren Platz.
Löschdecke, nasse Tücher und Wasser befinden sich in Griffweite.
Deren Bedienung ist von allen Mitgliedern erlernt worden. Die Frage, ob
der Veranstalter Feuerlöscher stellt oder der Künstler,
wird im Vorfeld geklärt. Wir weisen darauf hin, dass
ABC-Pulverlöscher für Personenbrände ungeeignet sind, da das Löschpulver
auf der Haut verkrustet um die Flamme zu ersticken und dies zu
Sekundärverletzungen führt.
Wir verwenden keine leicht brennbaren oder explosiven Flüssigkeiten.
Zum Einsatz kommen grunsätzlich Fackelflüssigkeit (Pyrofluid). Diese
sind nur brennbar auf Fackeldocht oder im abgebundenen Zustand.
Ausnahmen können andere Showelemente wie Körperfeuer sein.
Feuerspucken wird grundsätzlich nur mit Bärlapp-Sporen und
Drachenzunge durchgeführt, da die gesundheitlichen Risiken bei der
Verwendung von Fluid (Parafinöl) im Mund in keinem Verhältnis zu dem
etwas weniger spektakulären Effekt mit Bärlappsporen stehen.
Feuershows indoor werden besonders gründlich vorbereitet.
Neben den allgemeinen Sicherheitsbedingungen erfordern Feuershows im
Innenbereich besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört die Besichtigung
des Veranstaltungsortes vor der Show.
Es wird geprüft ob Brandmelder und ggf. die Sprinkleranlage
abgeschaltet werden können und hierüber wird die Feuerwehr vom
Veranstalter rechtzeitig informiert. Es muss eine ausreichende
Möglichkeit der Durchlüftung gewährleistet sein.
Die Bühnenhöhe beträgt bei indoor-Feuer grundsätzlich mindestens 4m
und alle Gegenstände auf oder über der Bühne müssen schwer entflammbar
sowie staubfrei sein. Für die Spielgeräte wird indoor
nur hochgereinigtes Toyfluid verwendet, um die Rauchentwicklung zu
minimieren.
Wir sind versichert und klären über die Rahmenbedingungen
vertrauensvoll auf. Alle auftretenden Künstler von Fantasía Orientica
haben eine Feuerhaftpflichtversicherung für berufliche
Feuerauftritte in Millionenhöhe für Personenschäden und mehreren
Hunderttausend Euro für Sachschäden.
Wir informieren vor Vertragsabschluss über diesen Feuerkodex und
wirken aktiv auf dessen partnerschaftliche Erfüllung hin. Eine
Einweisung in die Notfallmaßnahmen findet in jedem Fall
statt.
Bei nicht genehmigten Demonstrationen, zu Auftritten von radikalen
Parteien, im Umfeld von gewalttätigen Ausseinandersetzungen oder zur
“Erheiterung” anderer illegaler Aktionen stehen wir mit
unserer guten Kunst nicht zur Verfügung.
Bei genehmigten Veranstaltungen sprechen wir uns mit den
verantwortlichen Sicherheitskräften vor Ort ab, so dass der Einsatz als
unterhaltsames Element im Rahmen der Ausübung bürgerlicher
Grundrechte verantwortungsvoll und mit Freude möglich ist.